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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Dokumentationspflicht nur mit Unterschriftsliste? | 12 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 665538 | ||
Datum | 03.02.2011 23:03 MSG-Nr: [ 665538 ] | 4937 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Udo Burkhard Kann ein Kreuz auf einer Liste der Nachweis sein, das eine bestimmte Person tatsächlich anwesend war und die Unterweisung verstanden(!) hat? Solange Unterschriftenlisten in Seminaren zur Frühstückspause rumgereicht werden, ist das mit dem "teilgenommen UND VERSTANDEN" doch meist recht schnell zerpflückt... Man schenkt er Gegenseite nur nicht einan Anriffspunkt, eine wirkliche Hürde ist die reine Frage der Unterschrift nicht so wirklich. Gruß, Thorben | ||||
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