Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Private Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen | 40 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 665736 |
Datum | 05.02.2011 23:39 MSG-Nr: [ 665736 ] | 16685 x gelesen |
Stadtbrandinspektor
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Ich habe jetzt lange überlegt ob ich was dazu schreibe.....
Da ich sowohl den SBI als auch den BM kenne ist es natürlich schwer neutral zu sein.
Allerdings sei mir die Frage gestattet, was der Ursprungsposter für ein Ziel verfolgt?
Die offizielle(vllt. ehrliche aber nicht unbedingt rechtlich gedeckte Entscheidung des BM) Lesart ist doch öffentlich.
Sorry, auch wenn es hart klingt, hier ist eher ein "nachtreten" im Gange.
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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| 05.02.2011 18:13 |
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Uwe 7K., Hermsdorf | |