News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Private Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen | 40 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 665764 | ||
Datum | 06.02.2011 11:25 MSG-Nr: [ 665764 ] | 16225 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe Kleich Es sollte doch zumindest geregelt sein, ob für solche Leistungen der Feuerwehr Gebühren erhoben werden. Diese Hilfeleistung hat wohl nicht der Gefahrenabwehr gedienst. Dafür spricht, dass nur ein Helfer tätig war und die Leistung nur an einem Haus erbracht worden ist, obwohl an anderen Häusern die Lage ähnlich war. Leistungen, die nicht der Gefahrenabwehr dienen, dürfen regelmäßig nicht erbracht werden. Zuvor muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der IHK eingeholt werden. Ich kann mir vorstellen, dass sie in diesem Fall verweigert worden wäre. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|