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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Private Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen | 40 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 665800 | ||
Datum | 06.02.2011 15:14 MSG-Nr: [ 665800 ] | 15799 x gelesen | ||
Naja wenn ein Helfer einmal nachfragt ob er das ein oder andere einmal ausleihen darf wird niemand wegen einer IHK Unbedenklichkeitsbescheinigung Fragen. Bei Fahrzeugen bin ich schon etwas vorsichtiger. Die sind Blau und überall steht drauf von welchen OV die Dinger kommen. Und mein Vorgänger hatte sich auch einmal rechtfertigen müssen was ein THW Kipper auf einer Baustelle macht. Daher bin ich bei solchen Anfragen eher etwas zurückhaltend Gunnar | ||||
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