Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Rückzug bei 50 bar Restdruck | 66 Beiträge |
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 665986 |
Datum | 07.02.2011 22:08 MSG-Nr: [ 665986 ] | 14992 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Ulrich Cimolino1. Der Ausbilder sollte austreten oder ausgetreten werden! Er ist eine Gefahr v.a. für andere - nämlich die, die in den Einsatz mit solchem lebensgefährlichem Unsinn gehen!
das ist jetzt nicht Dein Ernst oder?
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas heißt NICHT Rückzugssignal, sondern Restdruckwarneinrichtung....
So weit so richtig so gut, wenn ich aber nur 10 bar Druck für den Anmarschweg benötige, quasi den ungefährlichen Bereich sehen kann, dann gehe ich trotzdem bei ertönen des Restdrückwarners aus dem Gefährdungsbereich. Das ist bei uns so und ich sehe in dem Fall nicht wo das ein Problem sein soll.
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer Rückzugsdruck ist das doppelte vom Anmarschverbrauch! Die Atemschutzüberwachungstafeln die was taugen bilden das so auch ab...
da stimmen wir überein, was machst Du wenn Du nur 10-20 bar Druck für den Anmarschweg benötigst, wartest Du dann mit dem Rückzug bis es lang genug gepfiffen hat? Ich denke eher nein!
Geschrieben von Ulrich Cimolino3. Es ist ganz viel nicht (!) in FwDV geregelt, was überlebenswichtig ist!
dagegen wir wohl kaum Einer was sagen! ;-)
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