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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 138 Beiträge | ||
Autor | Lars8 J.8, Krefeld / NRW | 668501 | ||
Datum | 22.02.2011 13:46 MSG-Nr: [ 668501 ] | 121681 x gelesen | ||
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Parken darf man auf Gehwegen, zumindest da wo es erlaubt ist, mit Fahrzeugen die Maximal 2,8t als zulässige Gesamtmasse haben... Habe mal damals in der Fahrschule gehört, dass das historisch mit irgendwelchen Bealstungsgrenzen für ältere Gehwege zusammenhängt. Ob neuere Gehwege mehr aushalten oder der Hintergrund dafür generell ist, dass Gehwege nicht mehr aushalten müssen, weiß ich nicht. Genauso kann es sein, dass der Fahrlehrer quatsch erzählt hat. Sollte das zutreffen, müsste man für mehrspurige Fahrzeuge das ganze rein theoretisch noch durch 4 rechnen (da sich dieses max. Gewicht ja auf 4 Räder verteilt). Wenn man nun Beachtet, dass in den Bereichen, wo das Gehwegparken elraubt ist, die Fahrzeuge nur mit einer Hälfte - also 2 Reifen - drauf stehen haben wir eine punktuelle Belastbarkeit von 700kg - das hält im Zweifelsfall eine Gehwegplatte aus da ein Reifen ja auch nicht mehr Aufstandsfläche als ne Postkarte hat... Das war nun mal schnell zusammengesponnen - wenn jemand genauere Quellen hat, lasse ich mich gerne belehren... | ||||
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