Ja es ist richtig, es gibt für Altenheime keine einheitliche Verordnung. Jedoch entbindet es weder den Planer noch die genehmigenden Stelle davon, sich über die brandschutztechnische Konzeption Gedanken zu machen. Alten- und Pflegeheime sind in der Regel Sonderbauten und in den meisten Landesbauordnungen ist ganz klar aufgeführt, dass für Sonderbauten besondere Anforderungen gestellt werden dürfen. Das bestehende Gebäude teilweise keine anlagentechnischen Maßnahmen haben fällt unter den Bestandsschutz und ist, wie bei jedem anderen Gebäudetyp, bauordnungsrechtlich toleriert.
Die Behauptung, dass es nur in NRW Brandschutzrichtlinien gibt, ist schlicht falsch. Es gibt auch in Brandenburg, Rheinland Pfalz, Baden Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg entsprechende rechtlich Grundlagen. Weiterhin wird gerade von der IS-ARGEBAU ein Musterrichtlinie für kleinere Wohngruppen erarbeitet, die zu mindestens für diese Wohnformen einen einheitlichen Rahmen vorgibt.
Der Verweis auf 20 Brandtote in Alten- und Pflegeheimen ist bei einer Zahl von 400 Brandtoten insgesamt und im Vergleich zu anderen Todesarten in meinen Augen überhaupt nicht bedenklich.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |