Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 671167 |
Datum | 09.03.2011 22:21 MSG-Nr: [ 671167 ] | 10413 x gelesen |
Moin!
Geschrieben von Ulrich Cimolino1. Wozu das? Um einen beliebteren Anbieter doch noch zu bekommen?
Die Gegenfrage dürfte erlaubt sein: Will man die Mindestkriterien so weit präzisieren, dass nur der beliebte Bieter durchkommt? - Ich hoffe weder noch.
Das Punktebewertungsystem wird genommen, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, also Qualität im Verhältnis zum Preis. Üblicherweise ist die Kritik an Vergabeverfahren, dass immer das "Billigste" genommen werden muss und die Qualität keine Rolle spielt. Genau darauf sind die nationalen Vergabevorschriften aber gar nicht angelegt, es soll eben nicht der niedrigste Preis, sondern das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten.
Die berechtigte Frage ist natürlich, ob es bei Feuerwehrfahrzeugen ausreichend Kriterien gibt, deren Übererfüllung sinnvoll ist und die man bewerten kann? Es fällt mir schwer zu glauben, dass es die nicht geben soll.
Geschrieben von Ulrich Cimolino2. Wenn Du das machst, wieso glaubst Du, dass das überhaupt Sinn macht, weil doch der Erfüller der harten Kriterien ja auch bei den weichen voll punkten müsste...?!?
Weil eine höhere Qualität eventuell teurer ist, man aber für den Mehrwert bereit ist auch mehr Geld zu bezahlen. Das macht nur Sinn, wo eine Übererfüllung der Mindestkriterien auch tatsächlich einen Mehrwert darstellt. Je höher die Mindestkriterien sind, umso höher ist auch das Risiko am Markt vorbei auszuschreiben, so dass man kein oder Fast schlimmer noch nur ein Angebot bekommt. Wenn der Bieter das ahnt, bekommt man auch keinen guten Preis.
Geschrieben von Ulrich Cimolinojeder kann alles mögliche reinschreiben, er braucht sich dann aber nicht wundern, wenn er alles mögliche bekommt - oder vor Gericht auf die Nase fliegt...
Die Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Produktneutralität durch die Wahl von Mindestkriterien, durch die sich der Markt zu sehr verengt, bietet eine genauso große Chance in einem Nachprüfungsverfahren Schiffbruch zu erleiden, wie die Anwendung unklarer Bewertungskriterien.
Gruß
Sven
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