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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Einsatztaktik Luftnotlage - WAR: TLF - Surfen ! | 33 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 671302 | ||
Datum | 10.03.2011 18:55 MSG-Nr: [ 671302 ] | 11883 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Häfele Nicht unbedingt. Allerdings besteht dann keine direkte Gefahr für das die Meldung sendende Luftfahrzeug. Für einen Dritten kann trotzdem direkte Gefahr bestehen. Die besteht immer, kann Dir schließlich auf den Kopf fallen ;-) Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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