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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein rechtswidrig? | 86 Beiträge | ||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 673895 | ||
Datum | 22.03.2011 20:44 MSG-Nr: [ 673895 ] | 26250 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Weyrich Ich glaube, manche Argumente hier werden schlichtweg an den Haaren beigezogen... nein, nicht unbedingt. Geschrieben von Michael Weyrich Und? Was ist anders daran, wenn Kamerad A seinen FS komplett von der Gemeinde bezahlt bekommt? der Kamerad hat einen regelgerechten Führerschein gemachr, der Feuerwehrführerscheininhaber nicht. Das bedeutet vor allem, das es eine ziemlich großen Unterschied im Ausbildungstand zwischen dem Kameraden der einen regelgerechten Führerschein gemacht hat und dem der seinen Feuerwehrführerschein umgeschrieben bekommt gibt. Geschrieben von Michael Weyrich Was ist dann mit Kamerad D, der seinen Führerschein bei der BW gemacht hat und den quasi dann auch geschenkt bekam, während Kamerad E wiederum beim Bund den Schein nicht machen konnte. Das ist wieder ne ganz andere Geschichte, weil der Kamerad, der seinen Führerschein beim Bund geacht hat,(nach 092009) damit auch nicht mehr gewerblich fahren darf, da ihm die Zusatzausbildung fehlt. Bei der Feuerwehr würde es hingegen gehen, aber auch der Kollege hat mehr und intensivere Ausbildung genießen können, als ein Kamerad mit Feuerwehrführerschein bekommen soll. Es geht doch letztlich um Ausbildungsinhalte und Sicherheit oder? | ||||
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