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Thema | 3 Feuerwehrverbände in einem Kreis | 24 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 675091 | ||
Datum | 30.03.2011 18:16 MSG-Nr: [ 675091 ] | 5676 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Jemand der rechtlich gesehen gar nicht existiert kann auch nirgendwo Mitglied sein. Laut den Satzungen sind jeweils die Feuerwehren Mitglied. Siehe auch Satzung des Kreisfeuerwehrverband deines Landkreises Unabhänig davon stimmt es nicht, dass die Feuerwehr rechtlich nicht existent ist. Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde. Sie ist zwar rechtlich unselbstständig, existent dagegen aus meiner Sicht schon. Ob die Feuerwehr oder der Träger der Feuerwehr rechtlich gesehen Mitglied ist, ist für das Problem, um das es mir bei diesem Thema geht, jedoch nachrangig. Mir ging es durch dieses Thema um die Erfahrungen in anderen Landkreisen mit den Feuerwehrverbänden im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform. | ||||
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