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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Schwelbrand bei städtischer Feuerwehr | 11 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 676566 | ||
Datum | 10.04.2011 09:24 MSG-Nr: [ 676566 ] | 5453 x gelesen | ||
Hallo, denjenigen steht eine Vergütung ihrer zuviel geleisteten Stunden zu. Ob das durch Freizeit oder durch Geld passiert, entscheidet formal nur einer: Der Dienstherr. Die MVergV hat ja deshalb im § 2 für Feuerwehrbeamte und andere spezielle Gruppen die Bezahlung erlaubt, weil dort eben nicht immer ein Freizeitausgleich möglich ist. Im Zweifel werden die Kollegen wohl die bittere Pille einer hoch vierstelligen Überweisung schlucken müssen... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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