Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Thema Brandschutz in der Landwirtschaft | 23 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 678616 |
Datum | 23.04.2011 10:02 MSG-Nr: [ 678616 ] | 7791 x gelesen |
Themengruppe: | TiereLandwirtschaft |
Grundgesetz
Geschrieben von Andreas GrapGern würde mich auch Euer aller Meinung dazu interessieren:
Dazu frage ich mal beispielhaft und provokant...
- Ist das Tier besonders zu schützen?
- Ist es nur ein Wirtschaftsgut/ein Produkt?
- Welcher Schutz steht dem Tier gesetzlich zu?
- Ist ein Tier zu retten?
Zu etlichen Punkten und Quellen habe ich bereits recherchiert und bin ganz gut im Bilde- will aber hier nicht zuviel vorweg nehmen um eine Diskussion zu erhalten, wie Ihr das seht und nicht mit meiner Färbung...
Hallo Andreas,
habe gerade zufällig den Thread entdeckt, weil ich zur Zeit echt nicht mehr zum Lesen hier komme. Ein Großteil der Fragestellung ergibt sich aus den juristischen Grundlagen des GG, TierSchG und FwG. Leite ich dir die Tage gerne her.
Rein in der Praxis betrachtet funktioniert Tierrettung nur bis zu bestimmten Größe, die LBO-BaWü wurde deshalb auch im Bereich Landwirtschaft geändert (v.a. § 7 LBO-AVO iVm § 27 Abs. 4 LBO). Ich habe dazu letztens einen Vortrag beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft an der Uni Hohenheim gehalten. Kommst du aus dem Schalkholz in Schleswig-Holstein?
Ich werde versuchen, dir über Ostern mal ausführlicher zu antworten.
Gruß,
Markus
Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.
J. Mäschle, Forums-Philosoph
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