alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfung Lungenautomaten7 Beiträge
AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen682337
Datum24.05.2011 13:42      MSG-Nr: [ 682337 ]6205 x gelesen

Mir geht gerade etwas durch den Kopf, wo ich spontan keine Antwort weiß, ich mir aber sicher bin hier schnell und kompetent Hilfe zu finden.
Hierfür schon mal vielen Dank.

Ich hoffe ich gebe das jetzt alles so richtig wieder,
für eingeschweißte Atemschutzmasken gibt es unterschiedliche Prüffristen, sind die Masken auf Fahrzeugen verladen, müssen sie halbjährlich geprüft werden. Liegen die Masken aber eingeschweißt im Lager der Atemschutzwerkstatt, verlängert sich diese Frist auf zwei Jahre.

Wie sieht denn das bei Lungenautomaten aus, hier gibt es ebenfalls eine halbjährliche Prüffrist.
Wenn ich aber nun ein Atemschutzgerät mit einem Lungenautomat ausstatte, der ebenfalls in einem Frischhaltebeutel verpackt 5 Monate in der AGW gelagert wurde und dann auf dem Fahrzeug verlade, muss ich den nach vier Wochen wieder zurückholen und neu Prüfen? Oder gilt die Frist erst ab dem Zeitpunkt, wo der LA verladen wurde?
Gut, bevor ich den LA nach vier Wochen wieder tauschen muss, würde ich den vor dem Verladen prüfen, aber das könnte man sich sparen, insofern es oben genannte Regelung gibt.

Vielen Dank.



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 24.05.2011 13:42 Mark7us 7M., Idstein
 24.05.2011 14:20 Bach7 R.7, Weitolshausen
 27.05.2011 23:14 Seba7sti7an 7H., Augsburg
 28.05.2013 13:57 Mark7us 7M., Idstein
 28.05.2013 16:12 Andr7eas7 W.7, Rodgau
 29.05.2013 06:44 Mark7us 7M., Idstein
 30.05.2013 20:39 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach

0.138


Prüfung Lungenautomaten - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt