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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Fahrzeugdatenabfrage über Kennzeichen bei VU | 116 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 682340 | ||
Datum | 24.05.2011 13:58 MSG-Nr: [ 682340 ] | 80242 x gelesen | ||
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Mahlzeit. Geschrieben von Christian Fischer Ein Fahrzeug an sich sowie seine technische Ausstattung ist grundsätzlich kein schützenswertes "Wesen". Geschützt werden i.d.R. personenbezogene Daten. Diese werden aber gerade nicht abgefragt. Die Daten des Fahrzeugs sind über das Kennzeichen mit der Person des Halters verknüpft und damit als personenbezogen zu betrachten. Mal als praktisches Beispiel: es geht dich schlichtweg überhaupt nichts an, was für einen Motor, was für eine Ausstattung und was für ein Baujahr mein Auto hat. Wenn ich da Aufkleber eines großen Motors und einer luxuriösen Ausstattung an mein Auto pappe und mir Anbauteile eines neueren Facelift-Modells anklebe, damit die Nachbarn nicht merken dass mein Geld nur für ein älteres Modell mit kleinem Motor und spartanischer Ausstattung gereicht hat, dann ist das erstmal einzig und allein meine Sache. Jedoch hat im vorliegenden Fall der Gesetzgeber bereits entschieden, dass für Zwecke der Unfallrettung diese Daten auch bestimmten Behörden (nämlich uns) zugänglich zu machen sind. Das bedeutet natürlich für die Feuerwehr, dass sie hier mit den Daten auch entsprechend umgehen muss. Man darf also den Online-Zugang nicht benutzen, um z.B. mal eben herauszufinden was wirklich hinter der Fassade von Nachbars neuem Auto steckt und man darf auch nach einer berechtigten Abfrage im Einsatzfall am Stammtisch nicht erzählen, dass der Unfall ja kein Wunder war, bei _dem_ Motor in so einem kleinen Auto. Gruß, Henning | ||||
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