Hallo,
Geschrieben von Linus DrescherM.E. muss eine FW mit Zuständigkeit für einen BAB-Abschnitt auch diesen mit einem Einsatzszenario berücksichtigen.
Genau das ist in unserem bisherigen Bedarfsplan der Fall: Szenario "kritischer Tankwagenunfall", Seite 77ff.
Das Szenario nimmt einen Auffahrunfall zwischen zwei LKW (z.B. B 1, BAB 45) an. Die letzte Kammer eines Gefahrgut - LKW mit einer brennbaren und zugleich giftigen Chemikalie (z.B. Vinylchlorid, Ethylen, Acrylnitrild etc.) wird dabei aufgerissen. Größere Menge der Chemikalie treten aus (> 500 Liter). Der Unfall passiert im Bereich eines Wohngebietes. Die Wasserversorgung ist wegen der örtlichen Lage eingeschränkt.
Geschrieben von Linus DrescherWobei das wahrscheinlich keiner macht, weil dabei zwangsläufig hier und da herauskommt, dass man die Hilfsfrist niemals einhalten kann, wenn man bis kurz vor die nächsten Autobahnausfahrt fahren muss.
Das ist eine seltsame Argumentation.
BTW: die Hilfsfrist für die letzten der im ersten Zugriff zu alarmierenden Kräfte für o.g. Szenarion beträgt bei uns 20 Minuten (Tabelle 42, Seite 79). Eine erste Hilfsfrist von 8 Minuten auf der Autobahn wird in eher ländlichen Bereichen wohl niemand ernsthaft vorsehen (jedenfalls nicht mit hohem Erreichungsgrad).
Gruß,
Henning
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