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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Bauvorschriften Kommunaler Jugendtreff (RLP) | 6 Beiträge | ||
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 683721 | ||
Datum | 02.06.2011 22:19 MSG-Nr: [ 683721 ] | 2169 x gelesen | ||
Für Jugendtreffs gibt es keine Sonderbauverordnung. Auch wird man vergebens nach Rundschreiben oder einer Verwaltungsvorschrift suchen, die diese Nutzung brandschutztechnisch tiefer beleuchten. Eins ist aber klar: Bei einem Brand ist eine erhöhte Personenzahl gefährdet. Außerdem ist hier von einer höheren Schutzbedürftigkeit auszugehen => Kinder und Jugendliche. Es ist daher mit zusätzliche/höheren Anforderungen gegenüber den Grundforderungen der LBauO zu rechnen. 1) 1. Rettungswege, wie sicher? 2) 2. Rettungsweg (ab 1. OG evtl. schon 2. Treppe notwendig (Personenzahl) 3) Personenzahl (Regelfall und Maximalfall) letzterer ist sehr wichtig! 4) Größe/Übersichtlichkeit/Trennung gegenüber anderen Nutzungseinheiten 5) Eine typische Einzelfallentscheidung mit verschiedensten Möglichkeiten um die Schutziele zu erreichen Grüße Marco Schramm | ||||
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