Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Feuerwehrschutzanzug =!= HuPF 1/4 | 118 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 684471 |
Datum | 08.06.2011 14:16 MSG-Nr: [ 684471 ] | 75673 x gelesen |
Infos: | 08.06.11 Merkblatt der UK RLP zum Thema PSA
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gesunder Menschenverstand
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallkasse
Geschrieben von Steffen WenzJetzt bin ich doch gerade etwas verwirrt.
Meine Frage hat darauf abgezielt, daß es zwei verschiedene Interpretationsmöglichkeiten gibt:
Ah ok, sorry.
Geschrieben von Steffen WenzA) 1x Jacke "leicht" + 1 x Jacke "schwer" => Jeder bekommt die Standardausrüstung und wer Bedarf hat die Zusatzusrüstung.
Absolut richtig.
Geschrieben von Steffen WenzB) 1x Jacke "schwer" => Da die Zusatzausrüstung die Anforderungen der Standardausrüstung übererfüllt, hat man auch nach Vorschrift kein Anrecht auf zwei Jacken.
Nein, weil Interpretation A richtig ist. Die schwere Jacke übererfüllt die Anforderungen der leichten, befreit deinen Träger aber nicht dir eine leichte Jacke zu stellen. Steht weiter oben ja schon.
Geschrieben von Steffen WenzDaß der GMV natürlich sagt, daß Variante A) die zu favorisierende ist, unstrittig. Aber es geht mir eben auch darum, was nach UVV bzw. weiteren Veröffentlichungen GUV / UK mindestens erforderlich ist.
Hab ich dir schon geschrieben.
Sorry, wenn´s dadurch Verwirrung gab.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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| 05.06.2011 18:27 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Grenzübergreifender Grossbrand im Amtsvenn in Gronau/Enschede | |