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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrschutzanzug =!= HuPF 1/4 | 118 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 684490 | ||
Datum | 08.06.2011 14:45 MSG-Nr: [ 684490 ] | 75711 x gelesen | ||
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Werter Namensvetter, das eine ist Vorschriftenlage, das andere ist dem HuPF-Stufensystem geschuldet. Geschrieben von Daniel Ruhland Anforderung (RLP): 1. Schutzanzug, 2. Wetter- / Kälteschutz. Jawohl, die Anforderungen der HuPF2-Jacke sind auch (teilweise) Anforderungen an HuPF1-Jacken. Diese Tatsache (beide Jacken erfüllen die Grundanforderungen) befreit den Träger der Feuerwehr aber nicht jedem FA nur die höherwertige Jacke zu stellen (Vorschriftenlage)! Jetzt klar? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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