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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mildere verurteilung durch Feuerwehreinsatz! | 36 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 690121 | ||
Datum | 27.07.2011 07:10 MSG-Nr: [ 690121 ] | 7854 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fleschhut "Dass der übermüdete Unfallverursacher einen Feuerwehreinsatz hinter sich hatte und nicht etwa von einem nächtlichen Diskothekenbesuch gekommen war, habe sich strafmildernd ausgewirkt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit." Ehrenamtsbonus? Mir stellt sich die Frage: auf dem Weg von der Feuerwehr heim ins Bett oder von daheim, ohne ausreichendem Schlaf zur Arbeit? Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | ||||
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