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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mildere verurteilung durch Feuerwehreinsatz! | 36 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 690211 | ||
Datum | 27.07.2011 22:05 MSG-Nr: [ 690211 ] | 5833 x gelesen | ||
Hi, Genau diese Betrachtung des Einzelfalls ist in unserem Strafrecht vorgesehen 46 StGB Vor diesem Hintergrund zeugt dass Urteil von einem Fingerspitzengefühl des Richters. Im Fall von fahrlässige Tötung ist es immer schwer ein angemessenes Strafmaß zu finden. letztlich macht keine Strafe der Welt den Menschen wieder lebendig und der Täter muss damit leben, jemanden getötet zu haben. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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