Rubrik | Übung |
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Thema | Wasserrettung mit kompletter PSA und PA | 15 Beiträge |
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 690467 |
Datum | 29.07.2011 14:15 MSG-Nr: [ 690467 ] | 6095 x gelesen |
Infos: | 29.07.11 LFS BaWü: "Wasserrettung "
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Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo Lars,
in unserem Grundlehrgang waren wir ebenfalls mit PSA und PA im Wasser.
Hintergrund war ein Einsatz, bei dem eineige Feuerwehrleute bei einem Saunabrand in das dazugehörige Schwimmbad gefallen sind. Um zu zeigen, das auch in einer solchen Situation die PSA durchaus funktioniert wurde diese Übung mit in die Ausbildung aufgenommen.
Geschrieben von Lars TiedemannSchiffsbrandbekämpfung von unter Wasser mit PA
Natürlich darf weder die PSA noch im speziellen der PA unter Wasser eingestzt werden! Sollte aber der FA, aus welchem Grund auch immer (z.B. bei der Schiffsbrandbekämpfung von über Wasser) mal ins Wasser fallen, dann sollte dieser auch wissen, dass nicht zwingend sein letztes Stündlein geschlagen hat.
So würde ich die Übung begründen. Das es einen Heiden Spass macht muss man den Vorgesetzten ja nicht verraten.
Gruß Knut
"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)
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| 29.07.2011 13:48 |
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Lars7 T.7, Oerel |
| 29.07.2011 14:12 |
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Dani7el 7B., Worms |
| 29.07.2011 14:15 |
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Knut7 K.7, Nordendorf |
| 29.07.2011 15:10 |
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Denn7is 7F., Senden |
| 29.07.2011 16:18 |
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., Kirchheim unter Teck | |