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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | VÖDAG Unfallversicherung 'Zulagenersatz' | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 692509 | ||
Datum | 14.08.2011 23:15 MSG-Nr: [ 692509 ] | 9968 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Es wurde also ein wirksamer Vertrag geschlossen. Vermutlich wurde er das eben nicht. Der Antrag ist nur die Willenserklärung des Antragenden, einen VErtrag abschließen zu wollen. Die Willenserklärung der Versicherung liegt i.d.R. erst dann vor, wenn sie diesen Antrag annimmt, was i.d.R: in Form der Policierung geschieht. Solange also diese nicht vorliegt, wird auch kein Vertrag zu Stande gekommen sein. Geschrieben von Jürgen M@yer Wenn, wie ich aufgrund der anderen Beiträge hier im Thread vermute, dieser "alte" Vertrag wirklich so interessant ist dürfte sich ev. ein Anwalt "lohnen" ... Wäre m.E. aus den o.g. Gründen vertane Zeit und Geld. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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