Gehörschutz gehört - wie so manch andere Ausrüstung auch, zur PSA, die vom Unternehmer zu beschaffen ist.
Und gerade beim Gehörschutz ist es wichtig, das alle Kriterien stimmen: Dämmwert, Passform, leichte Handhabung.
Es gibt Tätigkeiten, bei denen Stöpsel wenig sinnvoll und Kaspeln deutlich effektiver einzusetzen sind.
Pauschale Fragen und Aussagen ("Was nehmt ihr?" - "Ich nehme ...") sind wenig hilfreich, es kommt auf die einzelnen Umstände - und damit auf die zu erstellende Gefährdungsbeurteilung an.
Bei Maschinisten könnte auch eine Interkom-Version (mit Funkaufschaltung) interessant und sinnvoll sein ...
Es gibt auch Leute, die aus gesundheitlichen und anatomischen Gründen keine Gehörschutzstöpsel tragen können und je nach Tätigkeit Kaspeln oder auch einen persönlich angepassten Gehörschutz brauchen - selbstverständlich auf Kosten des Unternehmers.
Ach so, noch eins, bei Kapseln, die zur Benutzung durch mehrere Personen gedacht sind, muss vor der Weitergabe eine herstellerspezifische Reinigung und Desinfektion erfolgen.
Ach so, und noch ein letztes: zu jedem Gehörschutz gehört auch eine qualifizierte Unterweisung der Leute im Umgang (z.B. Wie werden Stöpsel in die Gehörgang eingeführt, Stöpsel nur mit sauberen, gewaschenen Händen einführen, Einweg-Gehörschutz auch tatsächlich nur einmal tragen, welchen Gehörschutz wofür einsetzen ....)
Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |