DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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2. Feuerwehrfrau
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Hallo,
Du weißt ja, es gibt keine doofen Fragen, nur doofe Antworten. Und deshalb hab ich die eine oder andere immer parat ;-)
Geschrieben von Lars TiedemannWas von beiden Varianten (NRA oder Rauchableitungsöffnung) sind denn nun NRA und was NRWG? Bei welchen hat man die definierten Zuluftöffnungen?
NRA und NRWG hat Andreas ja schon gut erklärt, die definierten Zuluftöffnungen brauche ich dann, wenn ich etwas definiertes erreichen will. Beispiel: Ich will etwas mit grüner Wasserfarbe malen, dann sagt die Farbkastenbedienungsanleitung man braucht dazu ein Teil blaue Wasserfarbe und ein Teil grüne, mische diese und male grün. Ich kann nicht grün malen, wenn ich erst gelb male und sage, dass ich die blaue Farbe später schon irgendwann mal drüberschütte. Es wird auch nicht richtig grün, wenn ich zuviel oder zuwenig eines der beiden Anteile nehme.
Genauso ist es mit der Entrauchung nach DIN 18232-2. Die Industriebaurichtlinie gibt z.B. das Schutzziel vor "2,5 m raucharme Schicht über der höchsten zur Brandbekämpfung erforderlichen Ebene". Man kann nun, um das Schutzziel zu erreichen, das Dach weglassen (Käse, gell ;-)), oder Rauchabzugsöffnungen aller Öffnungsvarianten und Zuluftöffnungen aller Öffnungsvarianten in Simulationen austesten und die Version nemen, die eine dauerhafte rauchfreie Schicht der geforderten Höhe sicherstellt, oder man wendet die DIN 18232-2 an, die natürlich ihre entsprechend fundierten Grundlagen hat und bei Ausführung der entsprechenden Rauchabzugsflächen UND der unverzüglich geöffneten Zuluft auch eine dauerhafte rauchfreie Schicht der geforderten Höhe sicherstellt.
Geschrieben von Lars TiedemannWird denn bei NRA und NRWG auch noch jeweils zwischen automatischer und manueller Auslösung unterschieden oder ist das eine immer automatisch und das andere immer manuell auszulösen? NRWGs (als Bestandteil der NRA) lösen zulassungsbedingt in der Regel immer automatisch aus, können zudem auch manuell ausgelöst werden, wenn die automatische, meist thermische Auslösung (z.B. durch Glasfässchen wie beim Sprinkler) noch nicht funktioniert hat, weil der Rauch noch nicht die erforderliche Auslösetempereatur erreicht hat. Dies schließt aber abweichende (genehmigte) Sonderlösungen nicht aus.
Geschrieben von Lars TiedemannDaß Feuerwehrs dann schaffen kann, wie sie lustig ist, wage ich zu bezweifeln, denn auch dann muß ja das (inzwischen auch wieder in Frage gestellte) Verhältnis von Zuluftöffnung zu Abluftöffnung stimmen. Ja. Planung ersetzt den Zufall durch den Irrtum. Wenn die Feuerwehr die exakte Größe der Rauchableitungsöffnung kennt, kann sie ja das Verhältnis 1:1,5 berücksichtigen. Gut, bei Treppenräumen in Bayern, Gebäudeklasse 5, gibt es 1 m² Rauchableitungsöffnung an oberster Stelle, dann muss man die 2,5m² Eingangstüröffnung zu ca. 70% vernageln, aber auch nur dann, wenn nicht eines der Lüftungsfenster in einem Geschoss gekippt ist. Dann könnte man einen Atemschutztrupp hochschicken um die Zwickel zu messen und dann die Zuluftfläche bemessen, er könnte aber auch das Fenster schließen und man vernagelt wieder die Eingangstüre. einfach zu berechnen, bei der Angabe "Rauchableitungsöffnung im oberen Wanddrittel des Versammlungsraumes 2% der Grundfläche" wird die Flächenbestimmung wieder aufwendiger. dann kommt wieder Dein Vorschlag zum Tragen: Geschrieben von Lars TiedemannDennoch scheint es subjektiv weit verbreitet zu sein, daß erst das Feuer gelöscht und erst danach belüftet wird. Spaß beiseite, Mangels Vorbereitung und Information wird es sich bei der Belüftung quantitativ in der Regel um ein Trial-and-error-Verfahren handeln. Ausgenommen davon sind Objekte, für die mobile Großventilatoren vorgehalten werden, die an vorher definierten Stellen eingesetzt werden, um eine Rauchableitung über definierte Öffnungsflächen zu ermöglichen. (Gell Marc, sowas gibts ;-)) Das ist dann aber auch entsprechend berechnet und simuliert.
Geschrieben von Lars TiedemannAuch wenn Du nun auf der Werkfeuerwehr rumreitest: da steht auch automatisch und die automatische Öffnung der Zuluftöffnungen für die NRA als Abluftöffnung schließt die FF und somit Korbinian Schlaucherl oder Susi Spritzenhäubchen ja nun nicht aus.
Naja, ich reite nicht auf der Werkfeuerwehr rum. Es ist nach DIN 18232-2 eine "unverzügliche" Öffnung der Zuluftflächen gefordert. Automatisch ist der Idealfall. Dann ist die Wirkung in der Regel garantiert, und die FF hat nix zum Öffnen, ist ja dann schon geschehen. Als weitere Möglichkeiten sind betrieblich-organisatorische Maßnahmen oder eben die Werkfeuerwehr genannt. Und das schließt die FF wohl aus, die diese Maßnahme mit Sicherheit nicht in der gleichen Zeit wie eine WF oder Automatik (vor Ort, eingewiesen, 24/7/365, ...) sicherstellt.
Geschrieben von Lars TiedemannDie "Marc Maier-Variante" mit Lüfterunterstützung bei beginnender Brandbekämpfung (wenn dadurch die Thermik "zerstört" wird) ... ... ist eigentlich keine zerstörende Variante, sondern eine ersetzende Variante. Die Thermik, die den "Rauch" (ich bezeichne es mal so banal) nach oben steigen lässt, wo er sich dann nach etwas Aufenthalt und Rumwabern selbst den Ausgang suchen muss, wird ersetzt durch den Überdruck, besser gesagt durch den dadurch entstehenden Unterdruck an den Außenseiten der Rauchableitungsöffnungen. Man sollte daher besser sagen, dass der Rauch nicht zur Öffnung rausgedrückt wird sondern eher von der Öffnung angesaugt wird. Ich verstehe das eher als eine etwas mehr zielgerichte Rauchabführung. Insofern warte ich immer noch auf die Erklärung, warum das Feuer durch die Halle getrieben werden soll.
Geschrieben von Lars TiedemannDabei sei aber den stillen Mitlesern und am Einsatz Beteiligten gesagt, daß ich hier keinesfalls Kritik an dem Einsatz üben will (da hat jeder sicher sein Möglichstes getan), jedoch möchte ich für mich (und andere) verstehen was ggf. nicht so optimal lief und beim nächsten Mal besser laufen könnte. Ein Feuer in einem normalen Wohngebäude mit direkter und sofortiger Lüfterunterstützung zu bekämpfen ist sicher schon die Königsdisziplin und so ein ausgedehntes Objekt einer Tiefkühl- und Fertiggerichte produzierenden Firma mit verschiedenen Produktions- und Temperatur-/Kühlbereichen und teilweise offen Schleusen/Übergängen zu belüften, dazu muß man schon fast Gott sein...
Tja, ersteres meine ich meist auch so, es kommt aber aufgrund meiner charmanten und offenen Schreibweise wohl nicht immer so an, auch dank der Mithilfe von netten Denunzianten.
Die Königsdisziplin ist wohl eher "wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass!" Es gibt manchmal Dinge, die verdienen Kritik, und zwar scharfe, da halte ich es mit der Signatur vom Forumsbauer MW. Wenn man aber, wie Du sagst, verstehen möchte, was ggf. nicht so optimal lief und beim nächsten Mal besser laufen könnte, dann fühlen sich manche schon sehr auf die Füße getreten bei der Aussage "was ggf. nicht so optimal lief". Hinterfragen ist da für manche schon scharfe Kritik, vor allem wenn man dank mangelhafter Information (und Dokumentation) das Hinterfragen leider nicht ausreichend vorbereiten kann.
ABER: "Und Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, nach dem Bilde Gottes schuf er ihn, als Mann und Frau schuf er sie." (Gen 1,27)
Liebe Löschbrüder und Schlauchschwestern, saget uns das nicht, dass wir im Umkehrschluss auch das Belüften in diesen Objekten wenigstens nicht nach bestem Wissen und Gewissen versuchen sollten, anstatt alte Zöpfe (... daß erst das Feuer gelöscht und erst danach belüftet wird ) zu pflegen?
Trotzdem glaube ich noch immer fest daran:
Geschrieben von Lars TiedemannGeschrieben von Franz-Peter Lössl
Es besteht noch Hoffnung!
Grüßla,
FP
Übrigens, mein (leider immer noch begrenztes) Wissen nehme ich aus diversen Fortbildungen, die ich früher feuerwehrseits gemacht habe, aus vielen beruflichen Fortbildungen, aus vielen Diskussionen und Fachgesprächen mit meinem Chef und meinen Kolleginnen und Kollegen, die berufsbedingt auch immer wieder das eine oder andere in Frage stellen müssen, aus den Vorbereitungen auf meine Lehrtätigkeiten, aus privaten Fortbildungen und natürlich auch aus Anregungen aus dem Forum und dessen Foranten, siehe auch die äußerst empfehlenswerte, hier erwähnte Veranstaltung!
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit
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