DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Weiterhin richtig ist, dass die DIN 18232-2 keine unterstützende Maßnahmen durch die Feuerwehr vorsieht,
Das wurde ja bereits mehrfach von Euch erwähnt, ist dann aber die unterstützende, maschinelle Belüftung hinderlich? Ja oder nein?
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
die DIN 18232-2 keine unterstützende Maßnahmen durch die Feuerwehr vorsieht, weil sonst müssten die ja auch genormt sein, einschließlich der Ausbildung. Wobei, da Feuerwehrs ja meist sowas von normgeil sind, würde die Normung ja auch endlich mal die Ausbildung fördern, nicht nur Lüfter kaufen und hinstellen.
ja nun, das (eine genormte Ausbildung) würde uns dann ja in vielen Bereichen mehr als einen Schritt nach vorne bringen....
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Wenn ich den Brandraum unter Überdruck setze, dann habe ich an der Dachöffnung (NRWG) eine Druckdifferenz. Der geringere Druck außen "saugt" somit Luft/Rauch aus dem Überdruckbereich innen an. Vergleichbar ist das z.B. mit der Feuerlöschkreiselpumpe, die saugt auch nicht selbst an sondern prduziert durchs Entlüften Unterdruck, und der Überdruck der normalen Umgebungsluft drückt das Wasser in den Saugschlauch.
joa mei, wenn sich da was aufgrund einer Druckdifferenz (innen höher als außen) bewegt und man vlgl. der Feuerlöschkreiselpumpen nicht saugen kann, kannscht Du ja net von "der Öffnung angesaugt" schreiben... (aber gut, das kommt wohl ganz auf den Standpunkt an, lassen wir das also ;-))
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Sieht ganz nach manueller Auslösung aus Das war mir schon vorher klar, die Frage war ja wofür? ;-)
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Hochregalanlagen sind in der Regel gesprinklert das ist z.T. der Fall und zusammen damit
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
dort macht eine RWA nach DIN 18232-2 keinen Sinn, weil sich durch die Sprinklerung keine Rauchschichtung und keine thermische Strömung einsetzen wird tippe ich also nun
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Dort macht dafür umso mehr die Belüftung (welche auch immer) Sinn, um das Rauch-Wasserdampf-Gemisch aus dem Gebäude zu bekommen auf eine "unqualifizierte Rauchableitungsöffnung".
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Geschrieben von Lars Tiedemann
"Ob nun RWA oder "unqualifizierte Rauchableitungsöffnung", in beiden Fällen bin ich dafür die Größe der jeweiligen Zu- und Ablüftöffnungen zu kennen, damit das Größenverhältnis von Zuluftöffnung zur Abluftöffnung eingehalten werden kann, die taktischen Ventilation funktioniert und eben nicht das Trial-and-error-Verfahren."
Und wie willst Du das sicherstellen? Bei größeren Objekten mit RWAs hat man meist Feuerwehrpläne, aber bei Rauchableitungsöffnungen?
wenn ich weiß welche und wie viele Aubluftöffnungen durch diese (manuelle) Auslöseeinrichtung selektiv aktiviert werden, kenne ich die Größe der Abluftöffnung und kann dementsprechend die Zuluftöffnung festlegen/dimensionieren. Ein entsprechender Vermerk auf dem Objekt-/Feuerwehrplan und die Kiste sollte laufen (so meine unverbrauchte und unverblümte Denkweise).
Wäre doch kein Problem so etwas hier (z.B. auf S. 16) zusätzlich zu vermerken. Wie gesagt, das gleiche würde ich auch für RWA so vorhaben, eben die entsprechende Abluftöffnung der RWA und die dafür definierte (automatisch öffnende) Zuluftöffnung vermerken.
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Zur ganzen Raucherei: Ich kann nur wärmstens empfehlen, das gigantische Wissen zweier Foranten, wie auch immer anzuzapfen, bei Lehrgängen, Vorträgen, Seminaren und sogar im Studium.
liebend gern.
Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Solange im neuen Truppmann-Ausbildungsordner CAFS so viele Folien gewidmet werden wie keinem anderen Löschmittel und solange dort auch noch das Feuerwehrmärchen vom 1m-Leiterüberstand beim Fensterln (Fenster im Verlauf von Rettungswegen in Bayern 1m x 0,60m ;-)) verbreitet wird, glaube ich nicht an ein Merkblatt "Entrauchung" ;-(
Na, na, stirbt die Hoffnung nun doch?!
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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