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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendliche unter 16 bei Einsätzen | 95 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 697111 | ||
Datum | 26.09.2011 11:30 MSG-Nr: [ 697111 ] | 21209 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Ulrich Cimolino das Thema hatten wir auch schon bis zum Erbrechen... bei allem Verständnis für die Reichsbedenkenträger gegen Einsatz Jugendlicher (und das ist für viele alle unter 18!) verweise ich nochmal auf die diversen Lehrberufe in hässlicher Umgebung... (Krankenhaus, Altenheim, Leichenbestatter, bis ggf. Tierpfleger oder Kanalarbeiter uvm.) Wenn man an der Altersgrenze Jugendlicher zur Teilnahme an FW-Einsätzen rütteln will (z.B. ab 16 Jahre), dann sollten auch verbindliche rechtliche Regelungen geschaffen werden, die über den allgemeinen UVV-Grundsatz "nur außerhalb der Gefahrenzone + nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen" hinausgehen. Das "Jugendarbeitsschutrzgesetz" macht bei den gerne zur Thematik zitierten Auszubildenden etliche Einschräkungen, siehe z.B. §§ 8 (Arbeitszeit), 11 (Ruhepausen), 14 (Nachtruhe), 16 + 17 + 18 (Samtstags- bzw. Sonntagsruhe und Feiertagsruhe), 22 ( Gefährliche Arbeiten), 23 ( Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten), 28 (Menschengerechte Gestaltung der Arbeit) und § 31 ( ;-)) ). M.E. werden Auszubildende während ihren Arbeit besser betreut und überwacht als dies im rauhen FW-Einsatzalltag die Regel sein kann. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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