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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | VU: Fahrer kann nicht befreit werden | 96 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 697168 | ||
Datum | 26.09.2011 19:52 MSG-Nr: [ 697168 ] | 41888 x gelesen | ||
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Geschrieben von Magnus Hammerl Das kann sich zwar personell überschneiden, muss und sollte es aber nicht. Wenn es sich personell nicht überschneiden darf, wie will man dann Synergie-Effekte nutzen? Dann gibt es Person A-M die machen Betroffene, Personen N-Z machen Einsatzkräfte. Jeweils mit eigener Struktur, einegenem Gruppenleiter. Weil es ja keine Überschneidungen geben sollte. Geschrieben von Magnus Hammerl Einen "Einheitsbrei" zu kochen dagegen nicht. Ich spreche ja gar nicht ab, dass der eine auf Einsatzkräfte spezialisiert ist, und der andere auf Betroffene (der nächste ggf. nur auf Hinterbliebene Zivilisten). Das schliest aber nicht aus, dass jemand, der das eine sehr gut kann beim anderen Mist baut. Dass es unter Niedergelassenen Psychologen auch welche gibt, die eher auf das oder eher auf das spezialisiert sind, ist mir bekannt. Aber ist jetzt nicht so, dass es, bis auf wenige dir nur genau ein Krankheitsbild bearbeiten, alles bis auf in ihrem Fach Idioten sind. Geschrieben von Magnus Hammerl Nicht erst seit der Konsensuskonferenz, bei der sich ALLE beiteiligten auf entsprechende Leitlinien geeinigt haben, sollte man auf eine entsprechende Differenzierung achten. Nungut, wenn dort alle beteiligten der Meinung sind, dass man nur Einsatzkräfte oder Betroffene erstversorgen kann (um nicht's anderes geht es ja), dann ist das halt so. Man wird also um die etablierung weiterer Teams nicht umher kommen. | ||||
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