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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGesetzlicher Unfallversicherungsschutz - auch für G26.3?2 Beiträge
AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen697548
Datum29.09.2011 22:59      MSG-Nr: [ 697548 ]2172 x gelesen

Hallo zusammen!

Ich sitze gerade an einer Zusammenfassung und "Lesbarmachung" meiner Notizen aus dem Tm1. Bei dem Thema "Versicherungsschutz" ist mir eine Frage eingefallen, die ich - logischerweise - besser mal im Unterricht gestellt hätte:

Der gestzliche Versicherungsschutz, den der Feuerwehrangehörige genießt, erstreckt sich unter anderem auch auf "Teilnahme an angeordneten dienstlichen Veranstaltungen". Schließt das auch den "Aufwand" (i.S.v. Hin- und Rückweg und Dauer) der G26.3-Untersuchung ein?

Rein logisch würde ich die Frage mit "Ja" beantworten - aber ich hätte da gerne eine verbindlichere Auskunft als mein "Bauchgefühl". Vielen Dank für Eure Bemühungen

VG

Andreas



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 29.09.2011 22:59 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 30.09.2011 00:18 Dani7el 7R., Ulm

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