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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - auch für G26.3? | 2 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 697548 | ||
Datum | 29.09.2011 22:59 MSG-Nr: [ 697548 ] | 2172 x gelesen | ||
Hallo zusammen! Ich sitze gerade an einer Zusammenfassung und "Lesbarmachung" meiner Notizen aus dem Tm1. Bei dem Thema "Versicherungsschutz" ist mir eine Frage eingefallen, die ich - logischerweise - besser mal im Unterricht gestellt hätte: Der gestzliche Versicherungsschutz, den der Feuerwehrangehörige genießt, erstreckt sich unter anderem auch auf "Teilnahme an angeordneten dienstlichen Veranstaltungen". Schließt das auch den "Aufwand" (i.S.v. Hin- und Rückweg und Dauer) der G26.3-Untersuchung ein? Rein logisch würde ich die Frage mit "Ja" beantworten - aber ich hätte da gerne eine verbindlichere Auskunft als mein "Bauchgefühl". Vielen Dank für Eure Bemühungen VG Andreas | ||||
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