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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit | 36 Beiträge | ||
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 697719 | ||
Datum | 01.10.2011 22:34 MSG-Nr: [ 697719 ] | 15875 x gelesen | ||
Ich kann mich aus früheren Diskussionen gut erinnern, dass Juristen aus Niedersachsen die Urteile aus NRW stets nicht anerkannt haben mit dem Verweis, dass die Arbeitszeitverordnung in NRW nicht mit der in Niedersachsen vergleichbar ist. Und die Kollegen, die nicht selber geklagt haben, gingen bisher leer aus. Ist das mit dem aktuellen Urteil auch hinfällig? Und die Kollegen, die zwischenzeitlich eine Opting-Out-Vereinbarung mit ihrem Dienstherrn getroffen haben, dürften ebenfalls nicht von dem neuen Urteil profitieren. Ganz so einfach ist das nicht. Bernd Lenz | ||||
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