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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Faustformel zur Abschätzung der Dosisleistung aus der Aktivität | 28 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 698213 | ||
Datum | 07.10.2011 11:26 MSG-Nr: [ 698213 ] | 9725 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Oliver Meisenberg Der betriebliche Umgang mit radioaktiven Stoffen muss gut dokumentiert sein. Da werden Einsatzkräfte bei der Erkundung als erstes an einer Umgangsgenehmigung vorbeikommen. Und beim Umgang mit umschlossenen Stoffen muss sogar jeder einzelne Stoff mit seiner Aktivität beschrieben sein. Weder aus meiner beruflichen Erfahrung noch aus meiner Erfahrung in der Feuerwehr kenne ich es, dass die Umgangsgenehmigung irgendwo (an einer bestimmten Stelle) frei ausliegt/ aushängt. Diese ist irgendwo im Betrieb vorhanden. Das ist noch nicht einmal in der Nähe der Strahler. Da weiss dann der Strahlenschutzbeauftragte und vielleicht noch der Strahlenschutzverantwortliche wo die zu finden ist. Ansonsten: Dort wo ich ohnehin immer denselben/ dieselben Strahler habe (z.b. Zerstörungsfreie Materialprüfung) kann man, wie ich schon beschrieben habe, die ODL im Vorfeld vernünftig berechnen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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