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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Definition zum Thema 'Fehlalarm' einer Brandmeldeanlage | 5 Beiträge | ||
Autor | Marc8o D8., Neuwied / Rheinland - Pfalz | 699599 | ||
Datum | 21.10.2011 05:45 MSG-Nr: [ 699599 ] | 5369 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage an Euch. Gibt es eine genaue und einheitliche Definition bei Auslösung einer BMA? In meiner hauptberuflichen Ausbildung bei der BF habe ich mal folgendes gelernt: Fehlalarm: ist nur von einem Techniker feststellbar Blinder Alarm: Anlage löst ohne erkennbaren Grund aus Täuschungsalarm: Die Anlage wird durch Abgase oder Kochdunst oder der gleichen ausgelöst Böswilliger Alarm: ein von Jugendlichen eingeschlagener Druckknopfmelder. Wobei in RLP in den Einsatzberichten nur der böswillige,blinde,sowie der Fehlalarm zum tragen kommt. Was sagt ihr dazu ? danke im Voraus zu euerem feedback | ||||
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