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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Definition zum Thema 'Fehlalarm' einer Brandmeldeanlage | 5 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 699610 | ||
Datum | 21.10.2011 08:03 MSG-Nr: [ 699610 ] | 2686 x gelesen | ||
Guten Morgen, ich kenn es so: Fehlalarm: Anlage löst ohne ersichtlichen, erkennbaren Grund aus (technischer Defekt oder sonst was) Blinder Alarm: Anlage löst physikalisch korrekt aus (Staub, Kochdunst), aber es liegt kein Schadenfeuer vor Täuschungsalarm: das gleiche wie Blinder Alarm, die Anlage hat sich täuschen lassen Böswilliger Alarm: so wie Du geschrieben hast. Aber ich weiß auch, dass es keine genaue und insbesondere keine einheitliche Definition gibt. Das sieht jeder immer etwas anders. Thomas | ||||
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