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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Wiederverschließen einer Wohung nach Türöffnung durch Feuerwehr | 27 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 701439 | ||
Datum | 07.11.2011 12:30 MSG-Nr: [ 701439 ] | 11087 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander B. Oder ist dies womöglich Aufgabe der Polizei oder eines zu beauftragenden Schlüsseldienstes? Normalerweise wird die Wohnung an die Polizei übergeben, die dann die notwendigen Schritte in die Wege leitet Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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