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Thema | Wiederverschließen einer Wohung nach Türöffnung durch Feuerwehr | 27 Beiträge |
Autor | Jens8 H.8, Riegelsberg / Saarland | 701468 |
Datum | 07.11.2011 16:02 MSG-Nr: [ 701468 ] | 10917 x gelesen |
Grundgesetz
ja, das mit der sicherungspflicht ist halt so ein thema...aber wenn man sich von anfang an richtig anstellt, stellt das kein großes problem dar...
ich sage mal, dass es zu 80% aller türöffnungen im anschluss ohne bretter und schrauben möglich ist der sicherungspflicht nach zu kommen.
und letzten endes geht die polizei als letztes nachdem wir ihnen die est übergeben haben.
wenn der austausch eines zylinders von nöten ist, machen wir das nach absprache mit der polizei, hierzu verwenden wir auschießlich original verpackte zylinder, diese werden im beisein der polizei / evtl angehörige geöffnet um die schlüsselanzahl fest zu halten. schlüssel werden alle der polizei übergeben.
sollte mal ein fesnter eingeschlagen werden müssen oder ähnliches, wird das ebenfalls nach rücksprache mit polzei, bevollmächtigtgen abgeklärt.
wichtigere dinge z.b. sind sachen wie das GG "die unverletzlichkeit der wohnung" z.b. bei mietwohnungen....da drin hat dann auch ein hauseigentümer oder eine hausverwaltung nix zu suchen, auch wenn diese der meinung sind....
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| 07.11.2011 12:09 |
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Alex7and7er 7B., Geseke |
| 07.11.2011 12:30 |
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., Frankfurt |
| 07.11.2011 12:37 |
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Thom7as 7B., Korntal-Münchingen |
| 07.11.2011 12:46 |
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., München | |