Du bist schon genau auf dem richtigen Weg.
Deshalb gibt es ja die Trennung in obligatorische/zentrale Beurteilungen (die immer gemacht werden müssen, z.B. Brandschutz, Erste Hilfe, Elektrische Anlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsschutzorganisation ...), in arbeitsplatzbezogene und tätigkeitsbezogenen Beurteilungen und gefährdungsartbezogene Beurteilungen.
Geschrieben von Harald S.Und das mit dem Jährlich ist mir immer noch nicht klar.
Das Thema hatten wir hier auch schon ...
Was spricht dagegen, bei uns diese Unterweisungen in den obligatorischen Übungsdienst einfließen zu lassen?
Erstunterweisung ... klar. Danach immer mal wieder zwischendurch bei Übungsdiensten nachfragen: "Wie war das nochmal mit ...?" und z.B. den richtigen, sicheren Umgang zeigen lassen.
Damit hast du auch gleich die Kontrolle, ob der/die Betreffende/n alles richtig verstanden hat/haben.
Das noch mit Hilfe einer Anwesenheitsliste dokumentiert. Fertig.
So bist du deutlich flexibler und brauchst die Leute am obligatorischen jährlichen UVV-Abend nicht jedes Mal mit den gleichen Sachen zu langweilen. Da kannst du dann bei der Vielzahl an Themen, Unfällen, Beinaheunfällen, usw. so richtig aus dem Vollen schöpfen.
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
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