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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Ritalin und Gefährliche Arbeiten | 6 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 709074 | ||
Datum | 05.01.2012 18:04 MSG-Nr: [ 709074 ] | 1900 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Harald S. Ne, meine Meinung steht fest. Ich lasse den solche Arbeiten von ihm nicht machen ohne ein Attest. Sinnvoll. Ich hatte einmal einen ähmlich gelagerten Fall, da führte wenn ich mich recht entsinne ein Neurologe als Facharzt eine Bewertung auf der Basis einen Reaktionstestes, eines Gespräches und weiterer Faktoren durch, in dem Fall klappte es. Dieses Attest habe ich dann als Teil der Gefährdungsbeurteilung im Sinne § 4 verwendet. Ich empfehle Dir als Argumentationsgrundlage des ArbschG, dort findest Du: § 7 Übertragung von Aufgaben Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Auch die § 3,4 und 5 sind möglich. Interessenfrage: Wo ist der Feuerwehrbezug? Gruß aus dem Saarland Jo | ||||
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