Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 710848 |
Datum | 17.01.2012 18:58 MSG-Nr: [ 710848 ] | 10052 x gelesen |
Infos: | 16.01.12 Zeitungsartikel Fränkischer Tag 16.01.12
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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Mobile Radio Terminal, Bezeichnung für ein mobiles Funkgerät (Fahrzeugfunkgerät) im Digitalfunk
Geschrieben von Christi@n P.
Aus dem Geschriebenen vermute ich, dass dir das deutsche Sozialversicherungsrecht (und hier spez. SGB VII, das Unfallversicherungseinordnungsgesetz) scheinbar nicht mal ansatzweise bekannt ist.
Da hast Du vollkommen Recht. Ist für mich aber keine Schande, denn ich muß auch nicht von allem Ahnung haben....
Dein Beispiel mit der Klotür habe ich mir genauso durchgelesen wie alle anderen Beiträge und teilweise auch die Verlinkungen. Dennoch habe ich diverse Fragezeichen auf der Stirn warum das
Geschrieben von www.infranken.de
Henkels hatte sich am 19. Februar 2010 schwer am Knie verletzt, als er ein Feuerwehrfahrzeug mit Schläuchen beladen hatte.
keine versicherte Tätigkeit sein soll bzw. nicht von der Versicherung abgedeckt ist.
Was hätte denn passieren müssen, damit die Tätigkeit versichert gewesen wäre? Hätten ihm der Schlauch oder gar das Fw-Fahrzeug gegen´s Knie treten müssen? (weil: "Unfälle sind von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse", Zitat aus dem "Klotür-Beitrag".)
Geschrieben von Christi@n P.
Im konkreten Fall haben zwei Gutachter entschieden, dass kein Versicherugsfall vorliegt.
Ja, m.E. aber doch wegen der angeblichen aber unbekannten Vorschädigung. Wie würde denn das ohne Vorschädigung aussehen?
nebenbei:
ich hab ein einwandfreies MRT meines linken Knies, würde mir da im Falle eines Unfalles jemand mit Vorschädigung kommen, würde ich wahrscheinlich genauso unverständlich reagieren, wie die Betroffenen in dem konkreten Fall jetzt auch.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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| 16.01.2012 21:54 |
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Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken |
| 16.01.2012 22:18 |
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Lars7 T.7, Oerel |
| 17.01.2012 00:06 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf |
| 17.01.2012 18:58 |
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Lars7 T.7, Oerel |
| 17.01.2012 19:55 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf |
| 17.01.2012 20:48 |
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., Viskafors |
| 19.01.2012 20:37 |
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., Dortmund |
| 16.01.2012 22:38 |
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Hara7ld 7S., Köln |
| 16.01.2012 22:47 |
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., Thierstein und Magdeburg | |