News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 710991 | ||
Datum | 18.01.2012 08:46 MSG-Nr: [ 710991 ] | 9597 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Geschrieben von Thomas K. Da kann man eigentlich nur jedem raten, mind. 1 x im Monat einen Eintrag ins Verbandsbuch zu machen, angefangen von kleinen Zeh bis zum Scheitel. Wir sollten die Spielchen der Unfallkassen mitmachen und den Spieß einfach umdrehen. Falls diese Genossen sich mit der Vorschädigung aus der Leistungspflicht stehen wollen - dann können wir doch nachweisen, dass diese Vorschädigung aus dem FW-Dienst kommt. Irgendwie muss man diese Gaunerei doch abwehren. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.491