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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Befestigung des Leinenbeutel am PA unzulässig? | 17 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 714000 | ||
Datum | 13.02.2012 10:20 MSG-Nr: [ 714000 ] | 4257 x gelesen | ||
Geschrieben von Bach R. Wie allgememein bekannt, haben die aufgesetzten Helmvisiere bei diesen Helmen nach Typ A keinerlei Zulassung für den Brandeinsatz. Moin, Helmvisiere haben in der Regel grundsätzlich keine Zulassung für den Brandeinsatz, da sie für die technische Hilfeleistung bestimmt sind. Bei uns werden je nach Helmtyp die Visirscheiben abgenommen oder gleich das komplette Visir vor einem Brandeinsatz durch den Atemschutzgeräteträger entfernt. Der Rest kann das Visir am Helm belassen. Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | ||||
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