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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | freie Heilfürsorge - was ist das? - war: Wechsel zur BF Berlin | 6 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 714568 | ||
Datum | 17.02.2012 11:43 MSG-Nr: [ 714568 ] | 3794 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. kann mir und sicherlich auch vielen anderen mitlesenden Usern erklären was das mit der freie Heilfürsorge auf sich hat? Das Berufsbeamtentum ist etwa wie ein Pakt mit dem Teufel: - lebenslang - auf Schwur - gegenseitige Dienst- und Treuepflicht ;-) Als Gegenleistung für die lebenslange treue Diensterfüllung kümmert sich der Dienstherr fast bis zur völligen Selbstaufgabe um seinen Beamten. Wenn der Beamte nicht spurt, wird er bestraft oder fliegt (Disziplinarmaßnahmen). Läuft der Beamte rund, darf er irgendwann aufhören zu arbeiten und wird bis zu seinem Tod durchgefüttert (Pension). Wir er krank, kümmert sich der Dienstherr um die medizinische Versorgung und übernimmt die Heilkosten. Der Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist natürlich einem gesellschaftlichen Wandel unterzogen und so verändern sich u.a. die Regelungen über die Pension, das Pensionsalter und die Übernahme der Heilkosten. Statt einer völlig freien Gesundheitsvorsorge übernimmt der Dienstheer je nach Familienstand 50% oder mehr der Kosten, den Rest zahlt der Beamte selbst. Da die meisten Beamten aber kein Risiko eingehen wollen, versichern sie sich bei einer privaten Krankenkasse, so dass sie keinen Eigenanteil zahlen müssen. Weil die Krankenkasse nur 50% der Heilkosten zahlen muss, sind die monatlichen Beiträge recht gering und für jeden Beamten tragbar. Meistens gibt es vom Dienstherrn einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherungen, der ist aber örtlich sehr unterschiedlich. Die klassische freie Heilversorge kenne ich nur noch von Landesbeamten (Polizei, Justiz aber auch Lehrer), der Bundeswehr und einzelnen Feuerwehren (Stadtstaaten, siehe Bremen, danke Christian; einzelne kommunale Feuerwehren - Mannheim?). Einen vollständigen Überblick habe ich aber nicht. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | ||||
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