Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Versicherungsschutz bzw. Regressansprüche aufgrund PSA | 28 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 715336 |
Datum | 23.02.2012 16:33 MSG-Nr: [ 715336 ] | 10264 x gelesen |
Infos: | 22.02.12 BGH-Urteil zur groben Fahrlässigkeit (beim Verstoß gegen UVV, die vor tödlichen Gefahren schützen sollen)
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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Markus M.Kennt vielleicht jemand solche Zusatzversicherungen, oder Gemeinden die schon solche Zusatzversicherungen abgeschlossen haben? Ja, und ja. In unserer Gemeinde wäre dein Beispielherzinfarktpatient abgedeckt, wie weit/hoch/lang/viel müsste ich nachschauen.
Das dürfte auch so selten gar nicht sein, da man in Kurtis Ringland-Pfalz im § 13 Abs. 8 des LBKG den freundlichen Satz findet: "Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind von der Gemeinde über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich gegen Dienstunfälle zu versichern".
Da sich diese Rechtsvorgabe auch unter den Versicherern rundgesprochen hat, werden vielen Kommunen immer mal wieder viele Zusatzversicherungen angeboten, die dann häufig auch den klassischen Nicht-Unfall Herzinfarkt berücksichtigen.
Teuer ist das ganze nicht (und wir sind schon recht umfangreich zusatzversichert), aber genauere Details werde ich dazu hier nicht präsentieren können. Der Kommunalversicherer deines geringsten Misstrauens wird dir allerdings sicher gerne etwas dazu sagen. ;-)
Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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