Mal etwas aus der Sparte Baurecht (in dem Fall natürlich spezifisch RLP):
Ein Betrieb möchte in einem Gewerbegebiet ansiedeln. Die LBauO sieht dort eine Löschwasserversorgung von mindestens 1600Liter/Minute für den Zeitraum von 2 Stunden vor.
Die zuständigen Stadtwerke bestätigen für das Gebiet jedoch nur eine maximale Menge von 80m³/Stunde bei 1,5bar.
Ich verstehe schon nicht, wie das Gebiet dann zum Gewerbegebiet werden konnte aber sei es drum. Hat eine sich dort ansiedelnde Firma dann das Recht die fehlende Differenz zu den 1600l selbst sicher zu stellen? Also wäre der Vorschrift genüge getan, wenn er einen ausreichend großen Löschwasserbehälter, Erdtank o.ä. bereit stellt?
Wie kann die Feuerwehr im Zweifel erkennen, ob die Löschwasserversorgung nun ausreicht, oder ob es weitere Wasserbehälter gibt?
Ich kenne in dem Zusammenhang auch Wohngebiete, die auch nicht die erforderlichen 800/l/min bringen. Dort werden aber auch Brände gelöscht.
Wer hat Infos hier zum Baurecht?
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