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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 719025 | ||
Datum | 26.03.2012 13:18 MSG-Nr: [ 719025 ] | 19570 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. a) Darf die FW Schilder aufstellen? Nein, meines Wissens nur der Straßenbaulasträger, der aber auch entsprechende Genehmigungen erteilen darf. Geschrieben von Jürgen M. b) Hat ein FWangehöriger das nötige Fachwissen welche Schilder und wie die Schilder gestellt werden müssen? Wenn er keine entsprechenden Fachkenntnisse erworben hat, dann eher nicht. Geschrieben von Jürgen M. c) Hat die FW die richtigen Schilder und die nötigen Standfüße? Wenn es Schild 101 "Gefahrenstelle" in Verbindung mit dem Zusatz 1006-30 "Ölspur" sein soll, dann haben es einige Wehren vermutlich. Standfüße wage ich erst einmal zu bezweifeln. Gibt aber noch alternative Befestigungsmethoden. Geschrieben von Jürgen M. d) Ist auch bekannt, daß wenn Schilder aufgestellt wurden, und diese über mehrere Tage stehen bleiben, regelmäßig (bei starkem Wind sogar mehrmals täglich) auch am Wochenende zu kontrollieren sind, ob sie noch stehen? Bei den meisten werden sie wohl eher nach zwei Tagen abgehängt. Welche Dunkelziffer es bei fehlenden Schildern gibt, weiß ich nicht. Geschrieben von Jürgen M. Wie ist die rechtliche Lage? Straßenverunreinigung = erst einmal Aufgabe des Straßenbaulasträgers Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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