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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Löschwasserversorgung | 16 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 719230 | ||
Datum | 27.03.2012 10:15 MSG-Nr: [ 719230 ] | 5910 x gelesen | ||
Guten Morgen, Geschrieben von Rico K. Mal im Ernst, es entbehrt doch jeder Grundlage darüber zu streiten, ob Kartoffeln brennen. Na so einfach ist das nun auch wieder nicht ... das Verhältnis zwischen Wärme <-> Wasser <-> Kartoffeln muss schon passen, sonst schmecken die nämlich nicht (mehr) ;) Außerdem streiten wir doch nicht. Das war lediglich das Darlegen zweier verschiedener Sichtweisen von unterschiedlichen VB'lern ... Aber Spass bei Seite ... Es kommt immer auf die "örtlichen Gegebenheiten" (Nutzung auf dem Papier / Nutzung in der Realität / Lage des Objektes / bauliche Ausführung / mögliche LW-Entnahmestellen / Leistungsfähigkeit der örtlichen FW / etc.) an. All das wirkt sich auf die Entscheidung der Nachweisführung aus. Geschrieben von Rico K. Tatsache ist: Entweder findet die W405 Anwendung oder die IndBauRL. So schauts aus. Und genau das wollten wir darlegen und kurz die Zusammenhänge anführen, wann welches Zettelwerk zur Anwendung kommt. mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | ||||
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