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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | kann der VB die Vorhaltung einer 3-teiligen Schiebleiter vorschreiben? | 34 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 719259 | ||
Datum | 27.03.2012 11:49 MSG-Nr: [ 719259 ] | 17518 x gelesen | ||
Ein ähnliches "Statement" für BaWü ist mit nicht bekannt. Jedoch wird hier (LFS BW - Änderung der Landesbauordnung 2010) auf der Seite 8 etwa auf der Mitte ("Nach der alten Fassung der LBOAVO...") auf die Thematik "Schiebleiter" eingegangen. Allgemein wird die Schiebleiter aber nicht (mehr) als zweiter Rettungsweg zugelassen, wenn nicht alle Beteiligten im speziellen Einzelfall zustimmen. Ich hätte da meine Bauchschmerzen, dass das im Brandfall dann funktioniert und vor allem, dass schon jetzt mit der vorgetragenen Lösung die bauordnungsrechtlichen Schutzziele erfüllt werden. Aber irgendwer muss das ja mal genehmigt haben, oder? Was sagt diese Stelle dazu? Wie begründen diese Personen die Zulässigkeit und die Erfüllung der Schutzziele? Ist Dir dahingehend was bekannt? mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | ||||
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