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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Nade8em 8S., Fröndenberg / NRW | 721601 | ||
Datum | 13.04.2012 22:58 MSG-Nr: [ 721601 ] | 57497 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe R. Leider völlig falsch, die benannten Fundstellen beschreiben nur die steuerrechtliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen. Mir ist nicht entgangen, dass es hier um die Kürzung von Sozialleistungen geht! Meiner Meinung nach steckt die "Brisanz" aber eben darin, dass eine Aufwandsentschädigung für eine nebenberufliche Tätigkeit gezahlt wird. Im Gegensatz dazu werden beim Aufwendungsersatz nur die tatsächlich entstanden Ausgaben (wie es der Begriff ja schon sagt) ersetzt. Aus den Postings habe ich herausgelesen, das dieser unterschied wohl nicht jedem klar ist. Daher ja auch der Hinweis im zweiten Teil meines Posts, ggf. mal zu überlegen ob man gerade auch mit Blick auf die Kürzungsproblematik weiterhin dabei bleiben möchte Aufwandsentschädigungen zu zahlen. Grüße Nadeem | ||||
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