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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 722066 | ||
Datum | 18.04.2012 08:02 MSG-Nr: [ 722066 ] | 57029 x gelesen | ||
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Geschrieben von Kerstin Z. wir wollen der Frau v.d.Leyen auf den Pelz rücken um dieses Zuflußprinzip zu kippen, Das Zuflussprinzip zu kippen, wäre - mit Verlaub aus meiner Sicht gesagt - Unfug. Damit würde dem Missbrauch der SGB II - Leistungen - die ja ausschließlich zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen sollen - Tür und Tor geöffnet. Aus meiner Sicht reichen die bestehenden Regelungen vollkommen aus - das Problem liegt eher in der mangelhaften praktischen Umsetzung. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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