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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rindenmulch und Holzschnipsel am Gebäude | 3 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 722139 | ||
Datum | 18.04.2012 17:35 MSG-Nr: [ 722139 ] | 2764 x gelesen | ||
Hallo, Ich würde sagen, es verhält sich ähnlich gefährlich wie mit den bitumengetränkten Steinchen, die in teilweise unfassbaren Massen quer durch die Landschaft ausgebracht werden, auch in Streifen und sogar in verschiedenen Farbtönen. (nähere Infos siehe auch hier. Auch diese bituminierten Mineralstreifen werden teilweise aufgelockert und auch Vorfälle sind schon bekannt geworden. Für den von Dir geschilderten Fall fehlt uns aber zu einer genauen Beurteilung die Ortskenntnis, der Brandschutznachweis und der Genehmigungsbescheid, um ein genaueres Urteil abgeben zu können. Sollte es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handeln, sind trotzdem die Vorgaben der BayBO, inbesondere aus Art. 3 und Art. 12 einzuhalten. Berücksichtigt man dann noch Paragraph 14 der VVB und hält die Menge Rindenmulch und Hackschnitzel deutlich unter 100 m^3, dann steht einer brandschutztechnisch sicheren Gartenverschönerung nix im Weg. Grüßla, FP (ich fahr grad mal mein Auto vorm Haus weg, ist bestimmt auch gefährlich ...) SCNR ;-)) Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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