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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 722325 | ||
Datum | 20.04.2012 19:31 MSG-Nr: [ 722325 ] | 55648 x gelesen | ||
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Geschrieben von Kerstin Z. nur der Prozeß wird wegen Überlastung des Sozialgerichtes etwa in 2 Jahren stattfinden. es sei denn, es besteht öffendliches Intresse, wofür wir über unsere örtliche Presse schon gesorgt haben... Eieiei. Ich weiß gerade nicht wie ich diese Aussage bewerten soll. Aber ich bin sicher das es dringendere Fälle als deiner gibt die jetzt noch ein bisschen warten müssen. Kann man doll finden, muss man nicht. Läge dir etwas an der Sache so könnte man bestimmt die Auszahlung der Aufwandsentschädigung bis hinter die Entscheidung des Gerichtes stellen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | ||||
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